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Channel: Kommentare zu: Linktipp – Abmahnsichere Geschäfts-E-Mails
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Von: Frank

Das ist ne wirklich gute Erklärung. Danke für den Tipp!

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Von: Stefan

Danke für den hilfreichen Link. Einzig die Frage bezüglich der Kennzeichnungspflicht in SMS wird nicht 100prozentig beantwortet.

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Von: Fabian

Hmm, SMS … weiß da jemand mehr? Gruß Fabian

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Von: otilie

Vielen Dank für den Rat. Hilft mir echt weiter.

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Von: Matthias Richter

SMS werden wohl in den seltensten Fällen als seriöse Geschäftspost eingesetzt.

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Von: Frank

Die Angaben müssen in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen. Ich glaube aber nicht, daß eine SMS als Geschäftsbrief gilt.

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